Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Marketing‑Dienstleistungen (B2B)
Stand: 01.10.2025
Anbieter / Auftragnehmer
Nicolai Petrovic
Heidlohstr. 61
22459 Hamburg
Germany
Kontakt
Telefon: +49 157 88973107
E-Mail: office@elevizeagency.com
USt-ID
Umsatzsteuer-ID nach §27a UStG:
DE314398472
Steuernummer
45/183/04475
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter ("Auftragnehmer") und seinen Unternehmenskunden ("Auftraggeber") über Beratungs‑ und Umsetzungsleistungen im Bereich Marketing/Performance‑Marketing. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB (B2B). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 1 Begriffe
- Arbeitsergebnisse: Vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags erstellte Ergebnisse (z. B. Konzepte, Texte, Creatives, Layouts, Tracking‑Setups, Landingpages).
- Kardinalpflichten: Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (z. B. fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, sorgfältige Behandlung bereitgestellter Zugänge).
- Textform: Schriftform i.S.v. § 126b BGB (z. B. E‑Mail).
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsart
- Der Auftragnehmer erbringt Marketing‑Dienstleistungen, insbesondere Paid Advertising (z. B. Google Ads, Meta, LinkedIn), Funnel‑/Landingpage‑Konzeption & ‑Umsetzung, Tracking/Analytics/Tag‑Management, Kreativ‑Leistungen (Copy/Creatives) sowie Beratung/Account‑Steuerung.
- Die Leistungen werden als Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) erbracht. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg (insb. keine Garantie für Reichweiten, Klickzahlen, Leads, Conversions, Umsätze, Rankings o. ä.). Ergebnisse können u. a. von Plattformrichtlinien, Auktionen, Algorithmen, Budgets, Markt‑ und Saisoneffekten abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
- Nicht Leistungsbestandteil (Exclusions): SEO‑Leistungen, Rechts‑ und Steuerberatung, Hosting/DevOps, PR/Öffentlichkeitsarbeit, Community‑Management, organische Social‑Media‑Betreuung, Influencer‑Management, Sales/Call‑Center, Fulfillment/E‑Commerce‑Operations, Übersetzungen/Localisation, Event‑/Webinar‑Management, Schulungen/Trainings/Workshops – jeweils nur bei gesonderter Beauftragung.
§ 3 Zusammenarbeit, Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken), technischen Zugänge (z. B. Werbekonten, CMS, Tag‑Manager, Analytics), Freigaben und Budgets rechtzeitig und vollständig bereit.
- Der Auftraggeber trägt die rechtliche Verantwortung für die von ihm bereitgestellten Inhalte, Produkte und Tracking‑Implementierungen (z. B. Einwilligungen, Datenschutzhinweise, Cookie‑Banner, Wettbewerbs‑/Markenrecht). Der Auftragnehmer weist auf erkannte rechtliche Risiken hin, schuldet jedoch keine Rechtsberatung.
- Werbebudgets und sonstige Drittkosten (z. B. Stock‑Lizenzen, Schriften, Tools) trägt der Auftraggeber; Abrechnung erfolgt regelmäßig direkt zwischen Auftraggeber und Drittanbieter.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, Freigaben oder Zugänge verlängern Fristen angemessen und berühren den Vergütungsanspruch nicht.
§ 4 Laufzeit, Kündigung
- Mindestlaufzeit: Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit drei (3) Monate ab Vertragsbeginn.
- Ordentliche Kündigung: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats kündbar ("Monats‑zu‑Monats‑Ende").
- Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegender Vertragsverletzung trotz Abmahnung, Zahlungsverzug nach § 6 Abs. 5 oder unzumutbaren Compliance‑Risiken.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 5 Change Control (Änderungen des Leistungsumfangs)
- Änderungs‑/Zusatzleistungen erfolgen über einen Change‑Order‑Prozess in Textform mit Beschreibung (Inhalt, Aufwand, Termin‑/Budgetauswirkungen). Bis zur Annahme der Change Order bleibt der ursprüngliche Scope maßgeblich.
- Der Auftragnehmer kann technisch, wirtschaftlich oder rechtlich nicht sinnvolle Änderungen ablehnen und Alternativen vorschlagen.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot/Einzelauftrag und versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Retainer sind – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus fällig. Bei untermonatigem Start wird der erste Monat anteilig berechnet; die Erstrechnung erfolgt mit Beginn der Leistung.
- Auslagen/Drittkosten werden nur nach vorheriger Freigabe des Auftraggebers erstattet. Werbebudgets werden ausschließlich vom Auftraggeber getragen und in der Regel direkt zwischen Auftraggeber und Drittanbieter abgerechnet; der Auftragnehmer leistet keine Vorfinanzierung.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Arbeiten vorläufig einzustellen und den Zugang zu Arbeitsergebnissen bis zum Ausgleich zurückzubehalten. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung/Vorauszahlung abhängig zu machen. Gesetzliche Verzugszinsen und ‑pauschalen gelten ergänzend.
- Der Auftraggeber bleibt Vertragspartner der jeweiligen Werbeplattformen; Rückerstattungen/Gutschriften sind unmittelbar dort geltend zu machen.
- Budget‑Limits und Freigaben werden vom Auftraggeber gesetzt; der Auftragnehmer haftet nicht für Budgetüberschreitungen infolge plattformseitiger Fehlfunktionen oder Systemstörungen.
§ 7 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen (IP)
- Rechte an bestehenden Materialien jeder Partei (Vorwerke, Frameworks, Templates, Libraries, generische Methoden/Prozesse) verbleiben bei der jeweils einbringenden Partei.
- Rechte an Drittmaterial (z. B. Stock‑Bilder, Schriften, Code‑Bibliotheken, Open‑Source‑Komponenten) richten sich nach den Lizenzbedingungen der Drittanbieter; deren Nutzung kann zusätzliche Kosten/Lizenzbedingungen erfordern. Der Auftragnehmer setzt Open‑Source‑/Third‑Party‑/AI‑gestützte Komponenten nur ein, soweit dies nach pflichtgemäßem Ermessen zulässig erscheint; eine Garantie für vollständige Rechtefreiheit besteht nicht – eine rechtliche Prüfung obliegt dem Auftraggeber.
- An neu geschaffenen, übergebenen Arbeitsergebnissen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht‑ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.
- Bearbeitungen und Weiterentwicklungen durch den Auftraggeber sind zulässig, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Unterlizenzen/Übertragungen an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform, sofern nicht im Einzelauftrag anders vereinbart.
- Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe offener/editierbarer Dateien, Arbeitsdateien, Rohdaten oder Quellmaterialien (z. B. Figma/PSD‑Files, Rohvideos, Skripte).
- Das Recht auf Urheberbenennung kann – soweit gesetzlich zulässig – abbedungen werden; eine Benennung des Auftragnehmers erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung.
- Der Auftraggeber ist für die Datensicherung der übergebenen Ergebnisse verantwortlich.
§ 8 Referenzen / Eigenwerbung
- Verwendung von Namen/Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibungen, Case‑Studies oder Screenshots zu Referenz‑/Eigenwerbezwecken erfolgt ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
- Der Auftraggeber teilt seine Entscheidung innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Anfrage mit; eine Verpflichtung zur Zustimmung besteht nicht.
§ 9 Subunternehmer
Der Auftragnehmer darf geeignete Subunternehmer einsetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber allein verantwortlich für die Vertragserfüllung. Für Datenübermittlungen in Drittländer gelten § 11 (Datenschutz) und die jeweils gültigen Datenschutzgesetze.
§ 10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vertragstypisch/vorhersehbar sind solche Schäden, die der Art nach typischerweise mit Marketing‑Dienstleistungen verbunden sind (z. B. Kosten für die Wiederherstellung einer fehlerhaften Kampagneneinstellung, angemessene Aufwendungen zur Fehlerbeseitigung); ausgeschlossen sind insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall, indirekte oder Folgeschäden, es sei denn, diese waren bei Vertragsschluss vorhersehbar.
- Datenverlust‑Schäden sind auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung beim Auftraggeber begrenzt.
- Gesamthaftungshöchstgrenze: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers – außer in den in Abs. 1 genannten Fällen – je Kalenderjahr auf die Höhe der im jeweiligen Jahr vom Auftraggeber gezahlten Vergütung begrenzt.
§ 11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Vertraulichkeit
- Die Parteien wahren Vertraulichkeit über alle nicht offenkundigen Informationen und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei.
- Der Auftraggeber ist Verantwortlicher i. S. d. DSGVO für die im Rahmen der Marketingmaßnahmen verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und gemäß dokumentierten Weisungen des Auftraggebers.
- Vor Beginn einer Verarbeitung personenbezogener Daten schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Ohne AVV erfolgt keine Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO. Eine aktuelle Übersicht der wesentlichen TOM wird auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt.
- Kommunikation & Tools: Präferiertes Kommunikationsmittel ist Slack. Slack wird ausschließlich für organisatorische Abstimmungen ohne personenbezogene Daten genutzt. Für personenbezogene Inhalte kommunizieren die Parteien per E‑Mail. Die Nutzung weiterer Tools kann in der AVV oder separat in Textform vereinbart werden.
- Verstößt eine Partei schuldhaft gegen Datenschutzpflichten, haftet sie nach den gesetzlichen Vorschriften; weitergehende vertragliche Haftungsbegrenzungen bleiben unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Beendigung, Übergabe (Handover)
- Mit Vertragsende gibt der Auftragnehmer auf Anforderung sämtliche, dem Auftraggeber gehörenden Zugangsdaten sowie exportierbare Daten/Reports heraus, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Zurückbehaltungsrechte entgegenstehen.
- Die Übergabe erfolgt innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Vertragsende und vollständiger Zahlung aller fälligen Beträge.
- Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen/editierbaren Dateien oder Arbeitsdateien besteht nicht (§ 7 Abs. 5).
§ 13 Höhere Gewalt
- Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei (z. B. Ausfall von Plattformen, Netzstörungen, Angriffe, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und in ihrem Umfang von der Leistungspflicht; Fristen verlängern sich angemessen.
- Dauert die Störung länger als zehn (10) Werktage, stimmen die Parteien eine angemessene Pausierung/Anpassung der Vergütung für nicht erbringbare Leistungen ab. Dauert die Störung länger als dreißig (30) Kalendertage, kann jede Partei den Vertrag aus wichtigem Grund in Textform kündigen.
§ 14 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Abtretungen von Ansprüchen aus diesem Vertrag bedürfen der Textform und der Zustimmung des Auftragnehmers; § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 15 Rechtswahl, Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
§ 16 Form, Änderungen, Versionierung
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Der Auftragnehmer kann diese AGB bei laufenden Dauerschuldverhältnissen mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt wird; der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung in Textform widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen AGB fort; dem Auftragnehmer steht ein Sonderkündigungsrecht zum nächstmöglichen Termin zu.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.