Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Marketing‑Dienstleistungen (B2B)
Stand: 14.10.2025
Anbieter / Auftragnehmer
elevize
Nicolai Petrovic
Heidlohstr. 61
22459 Hamburg
Germany
Kontakt
Phone: +49 157 88973107
Email: office@elevizeagency.com
USt-ID
Umsatzsteuer-ID nach §27a UStG:
DE314398472
Steuernummer
45/183/04475
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter ("Auftragnehmer") und seinen Unternehmenskunden ("Auftraggeber") über Beratungs‑ und Umsetzungsleistungen im Bereich Marketing und Performance‑Marketing. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB (B2B). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 1 Vertragsgegenstand, Leistungsart (Dienstvertrag)
- Der Auftragnehmer erbringt Marketing‑Dienstleistungen, insbesondere Paid Advertising (z. B. Google Ads, Meta, LinkedIn), Funnel‑/Landingpage‑Konzeption & ‑Umsetzung, Tracking/Analytics/Tag‑Management, Kreativ‑Leistungen (Copy/Creatives) sowie Beratung/Account‑Steuerung.
- Die Leistungen werden als Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) erbracht. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg (insb. keine Garantie für Reichweiten, Klickzahlen, Leads, Conversions, Umsätze, Rankings o. ä.). Ergebnisse können u. a. von Plattformrichtlinien, Auktionen, Algorithmen, Budgets, Markt‑ und Saisoneffekten abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
- Nicht Leistungsbestandteil (Exclusions): SEO‑Leistungen, Rechts‑ und Steuerberatung, Hosting/DevOps, PR/Öffentlichkeitsarbeit, Community‑Management, organische Social‑Media‑Betreuung, Influencer‑Management, Call‑Center/Vertrieb, Fulfillment/E‑Commerce‑Operations, Übersetzungen/Localisation, Event‑/Webinar‑Management sowie Schulungen/Trainings/Workshops – jeweils nur bei gesonderter Beauftragung.
§ 2 Zusammenarbeit, Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken), technischen Zugänge (z. B. Werbekonten, CMS, Tag‑Manager, Analytics), Freigaben und Budgets rechtzeitig und vollständig bereit.
- Der Auftraggeber trägt die rechtliche Verantwortung für die von ihm bereitgestellten Inhalte, Produkte und Tracking‑Implementierungen (z. B. Einwilligungen, Datenschutzhinweise, Cookie‑Banner, Wettbewerbs‑/Markenrecht). Der Auftragnehmer weist auf erkannte rechtliche Risiken hin, schuldet jedoch keine Rechtsberatung.
- Werbebudgets und sonstige Drittkosten (z. B. Stock‑Lizenzen, Schrift‑/Bildrechte, Tools) trägt der Auftraggeber; Abrechnung erfolgt regelmäßig direkt zwischen Auftraggeber und Drittanbieter.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, Freigaben oder Zugänge verlängern Fristen angemessen und berühren den Vergütungsanspruch nicht.
§ 3 Vertragslaufzeit, Kündigung
- Mindestlaufzeit: Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit drei (3) Monate ab Vertragsbeginn.
- Ordentliche Kündigung: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats kündbar ("Monats‑zu‑Monats‑Ende").
- Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegender Vertragsverletzung trotz Abmahnung, Zahlungsverzug nach § 5 Abs. 5 oder unzumutbaren Rechts‑/Compliance‑Risiken.
- Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E‑Mail).
§ 4 Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)
- Änderungs‑/Zusatzleistungen sind gesondert zu beauftragen. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot genannten Tagessätze/Stundensätze.
- Der Auftragnehmer kann technisch, wirtschaftlich oder rechtlich nicht sinnvolle Änderungen ablehnen und Alternativen vorschlagen.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot/Einzelauftrag und versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Retainer sind – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus fällig. Bei untermonatigem Start wird der erste Monat anteilig berechnet; die Erstrechnung erfolgt mit Beginn der Leistung.
- Auslagen/Drittkosten werden nur nach vorheriger Freigabe des Auftraggebers erstattet. Werbebudgets werden ausschließlich vom Auftraggeber getragen und in der Regel direkt zwischen Auftraggeber und Drittanbieter abgerechnet; der Auftragnehmer leistet keine Vorfinanzierung.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Arbeiten vorläufig einzustellen und den Zugang zu Arbeitsergebnissen bis zum Ausgleich zurückzubehalten. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung/Vorauszahlung abhängig zu machen. Gesetzliche Verzugszinsen und ‑pauschalen gelten ergänzend.
§ 6 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen (IP)
- Rechte an bestehenden Materialien jeder Partei (Vorwerke, Frameworks, Templates, Libraries, generische Methoden/Prozesse) verbleiben bei der jeweils einbringenden Partei.
- Rechte an Drittmaterial (z. B. Stock‑Bilder, Schriften, Code‑Bibliotheken) richten sich nach den Lizenzbedingungen der Drittanbieter; deren Nutzung kann zusätzliche Kosten/Lizenzbedingungen erfordern.
- An neu geschaffenen, übergebenen Arbeitsergebnissen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht‑ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein (z. B. Betrieb der spezifischen Landingpage, Ausspielung der vereinbarten Werbemittel in den vereinbarten Kanälen).
- Exklusivlizenzen können nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform und ggf. gegen gesonderte Vergütung eingeräumt werden.
- Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe offener/editierbarer Dateien, Arbeitsdateien, Rohdaten oder Quellmaterialien (z. B. Figma/PSD‑Files, Rohvideos, Skripte).
- Der Auftraggeber ist für die Datensicherung der übergebenen Ergebnisse verantwortlich.
§ 7 Referenzen / Eigenwerbung
Verwendung von Namen/Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibungen, Case Studies oder Screenshots zu Referenz‑/Eigenwerbezwecken erfolgt ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Eine Verpflichtung zur Erteilung der Zustimmung besteht nicht.
§ 8 Subunternehmer
Der Auftragnehmer darf geeignete Subunternehmer einsetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber allein verantwortlich für die Vertragserfüllung. Für Datenübermittlungen in Drittländer gelten § 10 (Datenschutz) und die jeweils gültigen Datenschutzgesetze.
§ 9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Datenverlust‑Schäden sind auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung beim Auftraggeber begrenzt.
- Gesamthaftungshöchstgrenze: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers – außer in den in Abs. 1 genannten Fällen – je Kalenderjahr auf die Höhe der im jeweiligen Jahr vom Auftraggeber gezahlten Vergütung begrenzt.
§ 10 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Vertraulichkeit
- Die Parteien wahren Vertraulichkeit über alle nicht offenkundigen Informationen und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei.
- Der Auftraggeber ist Verantwortlicher i. S. d. DSGVO für die im Rahmen der Marketingmaßnahmen verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und gemäß dokumentierten Weisungen des Auftraggebers.
- Vor Beginn einer Verarbeitung personenbezogener Daten schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Ohne AVV erfolgt keine Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass für Tracking/Marketingmaßnahmen erforderliche Rechtsgrundlagen (insb. Einwilligungen/Opt‑ins, Informationspflichten, Opt‑out‑Mechanismen) vorliegen und ordnungsgemäß implementiert sind.
- Kommunikation & Tools: Präferiertes Kommunikationsmittel ist Slack. Slack wird ausschließlich für organisatorische Abstimmungen ohne personenbezogene Daten genutzt. Für personenbezogene Inhalte kommunizieren die Parteien per E‑Mail.
§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Abtretungen von Ansprüchen aus diesem Vertrag bedürfen der Textform und der Zustimmung des Auftragnehmers; § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (z. B. Ausfall von Plattformen, Netzstörungen, Angriffe, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks) befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung und in ihrem Umfang von der Leistungspflicht. Fristen verlängern sich angemessen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Rechtswahl: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
- Form: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Anlagen / Platzhalter (optional)
- Anlage 1 – Leistungsbeschreibung (Scope, Deliverables, KPIs ohne Erfolgszusage, Zeitplan)
- Anlage 2 – Preisblatt (Retainer, Stundensätze, Zusatztarife)
- Anlage 3 – Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO
Hinweis (unverbindlich): Diese Muster‑AGB ersetzen keine Rechtsberatung. Vor finaler Verwendung empfiehlt sich eine kurze rechtliche Prüfung im Einzelfall.